Service
Um die Handlungsfähigkeit unseres Vereins zu sichern, sind wir auf Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen. Jede Unterstützung ist uns eine große Hilfe. Besonders regelmäßige Spenden tragen wesentlich dazu bei, langfristig planen und unsere Projekte verlässlich umsetzen zu können.
Hier findet ihr den Mitgliedsantrag für alle Arten der Mitgliedschaft – ob als passives Mitglied, als Unternehmen oder als aktive Einzelperson beziehungsweise Familie.
Mitgliedschaften in unserem Verein
Fördermitgliedschaft
Regelmäßige Spenden helfen uns, langfristig zu planen und die zu unterstützenden Projekte zu sichern. Damit wird gewährleistet, dass die betroffenen Menschen die bestmögliche Unterstützung erhalten. Als Fördermitglied ermächtigst du den Verein Aktion-Hochstift-hilft e.V. einen von dir zuvor festgelegten Betrag, mit dem du unsere Arbeit unterstützen willst, per Lastschrift abzubuchen. Selbstverständlich wird dazu eine Spendenbescheinigung ausgestellt, die wir per E-Mail zusenden.
Der Einzug erfolgt üblicherweise einmal jährlich in Q4 eines Jahres.
So wirst du Fördermitglied:
Bitte den Mitgliedantrag ausfüllen (passive Mitgliedschaft oder Firmenmitgliedschaft), ausdrucken und unterschrieben an folgende Adresse oder als E-Mail an info@aktion-hochstift-hilft.de senden.
Aktion-Hochstift-hilft e.V.
Vorstand Wolfgang Winter
Boltenhof 9
33106 Paderborn
Fördermitgliedschaft
Regelmäßige Spenden helfen uns, langfristig zu planen und die zu unterstützenden Projekte zu sichern. Damit wird gewährleistet, dass die betroffenen Menschen die bestmögliche Unterstützung erhalten. Als Fördermitglied ermächtigst du den Verein Aktion-Hochstift-hilft e.V. einen von dir zuvor festgelegten Betrag, mit dem du unsere Arbeit unterstützen willst, per Lastschrift abzubuchen. Selbstverständlich wird dazu eine Spendenbescheinigung ausgestellt, die wir per E-Mail zusenden.
Der Einzug erfolgt üblicherweise einmal jährlich in Q4 eines Jahres.
So wirst du Fördermitglied:
Bitte den Mitgliedantrag ausfüllen (passive Mitgliedschaft oder Firmenmitgliedschaft), ausdrucken und unterschrieben an folgende Adresse oder als E-Mail an info@aktion-hochstift-hilft.de senden.
Aktion-Hochstift-hilft e.V.
Vorstand Wolfgang Winter
Boltenhof 9
33106 Paderborn
Aktive Mitgliedschaft
Als aktives Mitglied wirst du ehrenamtlich als Helferin oder Helfer für uns tätig. Über die Möglichkeiten und Aufgaben deines ehrenamtlichen Engagements geben dir unsere aktiven Mitglieder und der Vorstand gern Auskunft.
Mitgliedsarten:
1. Aktive Mitgliedschaft
Der Jahresbeitrag beträgt 36 Euro. Aktives Mitglied bedeutet, dass du bereit bist 2 – 3 Aktionen des Vereines pro Jahr aktiv zu begleiten/unterstützen. Dieses können z. B. Infostand bei Veranstaltungen oder ein Waffelverkauf sein.
2. Passive Mitgliedschaft
Der Jahresbeitrag beträgt 50 Euro. Passive Mitgliedschaft bedeutet, dass du den Verein finanziell und ideell unterstützen möchtest. Du trägst mit deinem jährlichen Mitgliedsbeitrag dazu bei, die verschiedenen Hilfsaktionen des Vereines zu finanzieren.
3. Familienmitgliedschaft
Der Jahresbeitrag beträgt 100 Euro. Alle Familienangehörigen (Eheleute oder Ehegemeinschaften mit mindestens 1 Kind) erwerben die Mitgliedschaft im Verein und haben als Sonderrecht ermäßigte Mitgliedsbeiträge. Alle anderen Rechte und Pflichten im Verein gelten für jedes Mitglied. Erwachsene haben jeweils eine Stimme. Minderjährige haben kein Stimmrecht. Kinder werden beim Erreichen der Volljährigkeit automatisch reguläre Mitglieder.
4. Firmenmitgliedschaft
Der Jahresbeitrag beträgt 300 Euro oder eine Wunschsumme. Firmen sind juristische Personen des Privatrechts u.a.: eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen, Aktiengesellschaften, GmbHs, Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), GbR…
Mitgliedschaft
Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt 1 Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht binnen einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der Mitgliedschaft schriftlich gekündigt wird. Du erlaubst uns, den Beitrag der oben gewählten Mitgliedschaft von deinem Konto abzubuchen. Diese Erlaubnis kann von dir jederzeit schriftlich widerrufen werden. Das Formular befindet sich im Anhang und muss von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben werden.
Satzung des Vereins
Auszug aus der Satzung
Gemeinnützigkeit des Vereins:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i. S. des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Der Satzungszweck wird insbesondere durch die in 5 3 Ziffer 2 genannten Vereinszwecks verwirklicht. Der Verein und seine Mitglieder sind selbstlos tätig und sie verfolgen keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Vereinsmitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden aus dem Verein weder eingezahlte Beträge zurück, noch haben sie irgendwelchen Anspruch auf Vereinsvermögen.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden
Der Verein betrachtet Toleranz als wichtige Grundlage der menschlichen Kommunikation und bewahrt parteipolitisch und konfessionell Neutralität.
Alle Inhaber von Vereinsämtern und ehrenamtliche Helfer sind ehrenhalber tätig. Für den Verein getätigte und vorher abgesprochene Auslagen werden Ihnen bei Vorlage der Quittung, erstattet.


